Änderungen in der Pflege
Das am 1. Januar in Kraft getretene „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ sieht zahlreiche Änderungen vor. So sollen Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden können. Dies soll eine zeitnahe Abwicklung der Anträge gewährleisten und Missbrauch entgegenwirken. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sollen den verpflichtenden Beratungsbesuch künftig nur noch zweimal im Jahr nachweisen müssen. Damit gelten für sie die gleichen Regeln wie bisher schon für Pflegegrad 2 und 3. Bei jedem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-/Vorsorgeeinrichtung soll das Pflegegeld statt bisher vier nun bis zu acht Wochen weitergezahlt werden.
Weitere Informationen findest du unter pflegewegweiser-nrw.de.
