Ein Recht auf stigmafreie Prävention und Behandlung für Menschen in Haft
Menschen sind meist nur für eine begrenzte Zeit in Haft. Die vermeidbaren gesundheitlichen Schäden, die während des Verbleibs entstehen, bleiben jedoch oft ein Leben lang bestehen. Dabei erwachsen zugleich Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Weniger Inhaftierung von Drogen konsumierenden Menschen, mehr Prävention und eine bessere Gesundheitsversorgung in Haft würden sowohl Menschen innerhalb als auch außerhalb der Haft nützen.
Landesarbeitskreis Drogen/Haft
Fachlicher Austausch, Know-how bündeln und Wissen vermitteln
Der Landesarbeitskreis Drogen/Haft ist ein Gremium, das der Debatte zu drogenpolitischen und die Inhaftierung berührender Belange im Kontext von HIV, Hepatitis und anderen STIs im Verband dient. Er entstand gleich in den ersten Jahren nach Gründung der Aidshilfe NRW und dient der Unterstützung und Vernetzung ihrer in der Drogen- und Haftarbeit tätigen Mitgliedsorganisationen.
Der Landesarbeitskreis hat sich inzwischen als wichtiges Gremium des fachlichen Austauschs, der gesundheitspolitischen Lobbyarbeit, der Weiterbildung und der überregionalen Vernetzung etabliert und er begleitet tagesaktuelle Fragestellungen und politische Entwicklungen aus den beiden Fachbereichen Drogen- und Haftarbeit. Durch die Bündelung von Wissen und Erfahrung werden Trends wahrgenommen und kommuniziert; darüber hinaus werden wichtige Impulse für die Entwicklung neuer Konzepte gesetzt. Gemeinsam mit anderen Akteur*innen aus der Drogen- und Haftarbeit setzt der Landesarbeitskreis Projekte um und entwickelt bestehende Strukturen weiter.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und den kontinuierlichen Dialog mit den Institutionen innerhalb und außerhalb der Justiz, der Politik und der Gesellschaft tragen wir entscheidend dazu bei, die Notwendigkeit einer nachhaltigen und zeitgemäßen Drogen- und Haftarbeit im öffentlichen Bewusstsein zu halten.
Forderungen an die Politik und alle Beteiligten
Der Schutz der Gesundheit von Menschen in Haft ist nicht nur eine Frage individueller Fürsorge, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheits- und Menschenrechtspolitik. Gesundheit endet nicht an den Mauern des Justizvollzugs: Menschen kehren nach der Haft in Familien, soziale Zusammenhänge und die Gesellschaft zurück. Eine unzureichende gesundheitliche Versorgung in Haft gefährdet deshalb nicht nur die Betroffenen selbst, sondern hat auch Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
Eine humane, evidenzbasierte und gerechte Gesundheitsversorgung in Haft ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht. Sie schützt Menschen innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs und ist Ausdruck einer Gesellschaft, die Verantwortung übernimmt.
Die hohe Verbreitung von HIV, Hepatitis und problematischem Substanzkonsum im Justizvollzug macht deutlich, dass besondere präventive und medizinische Maßnahmen erforderlich sind. Dass ein erheblicher Anteil der Menschen in Haft illegale Substanzen konsumiert oder in der Vergangenheit konsumiert hat, ist eine Realität, der sich Politik und Justiz stellen müssen. Diese Realität lässt sich nicht durch Verbote oder Verdrängung auflösen. Wirksame Gesundheitsprävention bedeutet, Risiken anzuerkennen, wissenschaftliche Erkenntnisse ernst zu nehmen und Menschen unabhängig von ihrer Lebenssituation Zugang zu Schutz und Behandlung zu ermöglichen.
Die Aidshilfe NRW fordert daher die konsequente Umsetzung des Äquivalenzprinzips. Menschen in Haft haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die qualitativ und quantitativ der Versorgung außerhalb des Justizvollzugs entspricht. Der Entzug der Freiheit darf nicht mit dem Entzug grundlegender Gesundheitsrechte verbunden sein. Eine moderne Gesundheitsversorgung im Justizvollzug muss sich an medizinischen Standards, wissenschaftlicher Evidenz und den Prinzipien der Menschenwürde orientieren.
Konkret fordert die Aidshilfe NRW den flächendeckenden Zugang zu wirksamen Maßnahmen der HIV-, Hepatitis- und STI-Prävention. Dazu gehören die Bereitstellung von Safer-Use-Materialien wie sterilen Spritzen und Konsumutensilien, der Zugang zu Safer-Sex-Materialien und Präventionsmethoden wie Kondomen, PrEP, PEP und Schutz durch Therapie sowie niedrigschwellige Beratungs-, Test- und Unterstützungsangebote.
Ebenso notwendig ist eine umfassende, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für Inhaftierte. Dazu gehören eine freie Wahl medizinischer Versorgung, ein vorurteilsfreier Umgang mit Menschen mit HIV, Hepatitis oder Substanzkonsum, der Zugang zu moderner HIV- und Hepatitis-Therapie sowie eine bedarfsgerechte Versorgung mit Substitutionsbehandlungen nach aktuellen medizinischen Standards. Menschen mit einer Suchterkrankung benötigen Unterstützung und Behandlung – keine zusätzliche Stigmatisierung oder gesundheitliche Benachteiligung.
Die Aidshilfe NRW fordert Politik und Justiz auf, wissenschaftliche Erkenntnisse aus Medizin, Infektionsschutz, Suchtmedizin und Präventionsarbeit verbindlich in die Gestaltung des Justizvollzugs einzubeziehen. Sicherheitsinteressen dürfen nicht auf Kosten evidenzbasierter Gesundheitsmaßnahmen durchgesetzt werden. Fehlendes Wissen über Übertragungswege, Vorurteile und gesellschaftliche Stigmatisierung führen weiterhin dazu, dass Menschen mit HIV oder Drogenkonsum diskriminiert und von notwendigen Angeboten ausgeschlossen werden. Eine menschenrechtsbasierte Gesundheitsversorgung muss diesen Mechanismen aktiv entgegenwirken.
Darüber hinaus fordert die Aidshilfe NRW eine verlässliche strukturelle Finanzierung der Präventionsarbeit freier Träger in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalens. HIV-, STI- und Drogenprävention benötigen planbare und auskömmliche Budgets, die nicht nur die unmittelbare Arbeit in den Anstalten, sondern auch Vorbereitungs-, Nachbereitungs- und Wegezeiten berücksichtigen. Nachhaltige Prävention ist eine langfristige Investition in Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Gesundheitsschutz im Justizvollzug darf nicht isoliert betrachtet werden. Neben konkreter Präventions- und Unterstützungsarbeit setzt sich die Aidshilfe NRW deshalb für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Drogenpolitik ein. Die Kriminalisierung von Menschen, die Drogen konsumieren, verhindert häufig den Zugang zu Hilfsangeboten, verstärkt soziale Ausgrenzung und trägt dazu bei, dass gesundheitliche Risiken zunehmen. Strafverfolgung allein löst keine gesundheitlichen und sozialen Probleme. Notwendig sind stattdessen eine Politik der Entkriminalisierung, der Schadensminderung und des niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfe und Behandlung.
Die Aidshilfe NRW fordert eine Drogenpolitik, die Gesundheit, Menschenrechte und wissenschaftliche Erkenntnisse in den Mittelpunkt stellt. Eine Regulierung und staatliche Kontrolle bestimmter Substanzen kann dazu beitragen, Risiken durch verunreinigte oder gestreckte Produkte zu reduzieren und den Schutz der Bevölkerung zu verbessern. Der Staat muss dort Verantwortung übernehmen, wo reine Repression nachweislich an ihre Grenzen stößt.






