Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger / Opioid-Agonisten-Therapie (OAT)
Die beiden Modellprojekte NALtrain und bayTHN in Bayern haben nicht unerheblich dazu beigetragen, dass die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer nun einen eindeutigen Passus zum Thema Take Home Naloxon enthalten. So heißt es: Um Todesfälle durch Opioid-Überdosierung zu vermeiden, soll Patient*innen nasales Take-Home-Naloxon regelmäßig der entsprechenden Notwendigkeit verordnet oder zur Verfügung gestellt werden. Eine Schulung zu Drogennotfällen und zum Einsatz und Umgang mit nasalem Take-Home-Naloxon ist dabei notwendig. Diese kann beispielsweise durch die Ärzt*innen selbst oder durch eine geeignete Drogenhilfeeinrichtung durchgeführt werden. Die ganze Richtlinie ist hier zu finden.
Das ist, neben der bereits vor einigen Monaten erwirkten Neuerung in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), ein weiterer Schritt, um die hohe Anzahl opioidbedingter Todesfälle zu reduzieren. Diese ermöglicht, ab sofort Sammelrezepte ausstellen zu können – in jede*r Praxis als Privatrezept an Einrichtungen, die mit drogengebrauchenden Menschen arbeiten oder mit ihnen in Kontakt kommen. Eine entsprechende Anleitung findest du hier.
