K3 HEPATITIS C
Sofort behandeln oder warten wir erst einmal ab, bis sie chronisch wird
Referent*innen
Dr. Carolynne Schwarze-Zander | Gemeinschaftspraxis am Kaiserplatz | Bonn
Dr. Christoph Wyen | Praxis am Ebertplatz | Köln
Dirk Schäffer | Deutsche Aidshilfe

Kontext
Die Solidargemeinschaft in den gesetzlichen Krankenkassen ist unter Druck, das Gesundheitssystem ist Sparzwängen ausgesetzt. Die Therapie mit direkt antiviral wirkenden Substanzen, die seit 2014 auf dem Markt sind, ist in Deutschland mit ca. 30.000 € pro Infektion/Patient*in vergleichsweise teuer.
Beim Check-up 35 wird ein Test auf Hepatitis C angeboten. Tests und Diagnose auf Hepatitis C (HCV) dauern ungefähr sechs Wochen. Wenn die neue Therapie – das sogenannte DAA-Regime – zum Einsatz kommt, ist die Behandlung meist nach weiteren acht bis zwölf Wochen abgeschlossen. Eine durchgemachte Erkrankung bzw. Heilung schützt nicht vor einer erneuten Infektion.
Die Übertragungswege von HCV in Deutschland sind 2024 vom Robert Koch-Institut (RKI) erfasst worden. „Unbekannt“ stand an erster Stelle, an zweiter der intravenöse Drogenkonsum. Es gibt eine vergleichsweise hohe Zahl von Neuinfektionen in Justizvollzugsanstalten, wo es auch keine Angebote für sicheren Konsum gibt. Drogengebrauch und Obdachlosigkeit erhöhen nicht nur das Risiko, sich mit Hepatitis C zu infizieren, sondern auch das Risiko, die entsprechende Therapie nicht anfangen oder abschließen zu können.
Was soll bei der Behandlung von Hepatitis C in im Vordergrund stehen: der medizinisch und wirtschaftlich verantwortbare Umgang mit einer teuren Behandlung, oder die schnellste Heilung für Infizierte?
Nicht bei allen Infizierten wird die akute Hepatitis chronisch, in einem Teil der Fälle heilt sie spontan aus. Das sechsmonatige Herauszögern der HCV-Therapie ist medizinisch vertretbar, die medizinischen Folgen für die Patient*innen sind in der Regel marginal. Wenn die behandelnden Ärzt*innen sechs Monate abwarten, sind die Zahl der notwendigen Behandlungen und die damit verbundenen Kosten geringer.
Hausärzt*innen müssen sich auch gegenüber den Krankenkassen verantworten (Wirtschaftlichkeitsgebot) und die Kosten für die Solidargemeinschaft der Versicherten im Blick haben. Ist der Wunsch von Patient*innen nach rascher Behandlung und eine kürzere Phase der Infektiosität der Solidargemeinschaft 30.000 € wert? Mit der Verzögerung der medikamentösen Behandlung können Ärzt*innen bei Patient*innen eine Verhaltensänderung erreichen, die aufeinanderfolgende Infektionen hinnehmen und mehrmals behandelt werden müssen.
Der Unterschied akut/chronisch ist als Kriterium nicht mehr praktikabel, Intervention ist geboten. Ausnahmen sind Infizierte in hohem Alter oder bei fehlender fortgeschrittener Fibrose/Zirrhose. Alle anderen sollten sofort behandelt werden: diejenigen mit chronischer Infektion, mit fortgeschrittener Fibrose, mit beruflichen Gründen, bei Gebrauch von intravenösen Drogen, bei Ko-Infektion mit Hepatitis B und/oder HIV, bei Therapiewunsch.
Alle Patient*innen haben das gleiche Recht auf Diagnose und Behandlung. Auch bei Angina pectoris warten Ärzt*innen nicht ab, warum sollten sie das also bei Hepatitis C tun? Unnötige weitere Übertragungen werden verhindert.
Das verringerte Risiko der Chronifizierung führt in den meisten Fällen zu einer besseren psychischen Gesundheit der Patient*innen. Außerdem ermöglicht ein Therapieangebot, das direkt auf die Diagnose folgt, auch Infizierten aus vulnerablen Gruppen (Drogengebrauchende, Obdachlose) die Einhaltung der vereinbarten Therapieziele. Bei längerem Warten kann es neben der Chronifizierung mit dem erhöhten Risiko von Leberzirrhose und Leberkrebs auch zu weiteren Symptomen oder Folgeerkrankungen kommen, etwa an Gelenken oder Haut.
Die Diagnose und Therapie von Hepatitis C sollten wie auch bei allen anderen Infektionen und Erkrankungen nach medizinischen Maßstäben erfolgen. Moralische oder pädagogische Impulse, etwa bei Re-Infektionen, dürfen keine Rolle spielen, so wie sie das bei Rauchen oder Risikosportarten auch nicht tun. Der Therapieerfolg misst sich nicht an einer Verhaltensänderung.
Das Recht auf Behandlung sollte einhergehen mit der informierten Selbstbestimmung. Patient*innen können nach der Frage „kannst du sechs Monate warten oder nicht?“ selbst entscheiden.
Neue Preisverhandlungen mit den Pharmaunternehmen, die die antiviralen Medikamente herstellen, sind geboten.
Die Versorgung muss über Praxen und Universitätsambulanzen hinaus verbessert werden.
Substitutionspraxen brauchen eine zusätzliche fachärztliche Ausrichtung : Sie müssen auch Hepatitis C behandeln können, einschließlich Blutabnahme und Verschreibung.
Schutz und Prävention müssen verbessert werden, um Erstinfektionen zum Beispiel in Haftanstalten zu vermeiden.
Zum Abschluss des Tages wurde in Bezug auf die Kontroverse folgende Frage gestellt: Teure Therapien sofort anbieten?
92,2 Prozent antworteten mit JA
7,8 Prozent antworteten mit NEIN

