K4 SEXARBEIT
Sexkaufverbot: Ein klares Signal gegen Menschenhandel oder der schnellste Weg in die Illegalität
Referent*innen
Simone Kleinert | Bundesverband Nordisches Modell - zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells in Deutschland e.V.
Johanna Weber | Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen
Manuel Hurschmann | Wuppertal

Kontext
In Deutschland ist 2017 das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten; seit Juni 2025 liegt dem Bundestag eine wissenschaftliche Evaluation vor. Ende 2024 waren rund 32.000 Menschen als „Prostituierte“ angemeldet, insgesamt wird die Zahl der Sexarbeitenden auf bis zu 90.000 geschätzt. Auch Männer* üben Sexarbeit aus, auch Frauen* kaufen Sex.
Im sogenannten „Kampf gegen die Prostitution“ hat das EU-Parlament 2023 besseren Schutz für Frauen und Mädchen gefordert und sich für ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell ausgesprochen.
Wenn ein Großteil der Sexarbeitenden in der Illegalität arbeitet, was kann zu ihrem Schutz beitragen – die Verbesserung der bestehenden Gesetze oder ein Sexkaufverbot?
Der Kauf von Sex ist immer geschlechtsspezifische patriarchale Gewalt und geht mit Menschenhandel einher. Beim Sexkauf werden Menschen zu Ware. Das Nordische Modell, das den Sexkauf durch Freier verbietet und ahndet, verringert diese Form von Gewalt gegenüber Frauen und drängt den Menschenhandel zurück. Dafür sind mehr Mittel für die Polizei und die Strafverfolgung notwendig.
Die aus dem Nordischen Modell folgende Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexkauf dient auch der antisexistischen Erziehung von Jungen und Männern und damit der Prävention.
In der politischen Lobbyarbeit und in der Beratung von Sexarbeiterinnen muss die Position von Austeiger*innen vertreten sein, damit die physischen und psychischen Folgen von Sexarbeit ausreichend thematisiert werden.
Für die Selbstbestimmung von Sexarbeitenden reichen die vorhandenen Gesetze aus, wenn sie durchgesetzt werden. Zum Beispiel profitieren Werbeportale von Anzeigen für Sexarbeit und unterstützen so ggf. Menschenhandel. Bei einem Straftatbestand ist es gut, dass sie in Deutschland vor Ort verfolgt werden können. Außerdem muss Sexarbeit gesellschaftlich so entstigmatisiert werden, dass Umsteiger*innen nicht mehr ihre Lebensläufe fälschen müssen.
Das Sexkaufverbot entzieht den Betroffenen die Lebensgrundlage. Es führt dazu, dass viel mehr Menschen in der Illegalität arbeiten und sich dadurch die Achtung der Kondompflicht, Sicherheit vor körperlicher Gewalt und die Arbeitsbedingungen allgemein verschlechtern (Räume, Hygiene). Ein Beispiel dafür sind die Arbeitsbedingungen während der Kontaktverbote in der Covid-19-Pandemie. Außerdem legt es Sexarbeitende auf die Opferrolle fest.
Sexarbeitende, die Beratung zum beruflichen Umstieg suchen, brauchen vorurteilsfreie Gesprächspartner*innen. Eine Studie von Eleonore Willems/AKT hat die Bedarfe von Sexarbeitenden gezeigt, wichtig sind Peer to Peer-Angebote.
Für Menschen in vulnerablen Gruppen kann Sexarbeit eine bessere/weniger gefährliche Überlebensstrategie sein als zum Beispiel Diebstahl und Hehlerei.
Das Nordische Modell blendet Männer als Sexarbeiter und Frauen als Sexkäuferinnen aus.
Es geht auch um die normative Frage, welche Art von Sexualität akzeptiert ist und welche ins Verborgene gedrängt wird.
Die Empfehlungen der Expertenkommission nach der wissenschaftlichen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes müssen umgesetzt werden.
Weniger Ideologie, mehr Praxis: Der Schutz von Sexarbeitenden vor Gewalt muss in den Vordergrund rücken.
Beratungsstellen brauchen eine berechenbare und planbare Finanzierung und peer to peer-Angebote.
Zum Abschluss des Tages wurde in Bezug auf die Kontroverse folgende Frage gestellt: Sexarbeit stärker regulieren?
12,1 Prozent antworteten mit JA
87,8 Prozent antworteten mit NEIN

