
Naloxon rettet Leben!
Naloxon muss niedrigschwellig, kostenlos und flächendeckend in NRW verfügbar sein – für alle Menschen, die Opioide konsumieren.
Opioidkonsum und Überdosierungen sind Realität – in NRW, bundesweit und auch in Haft. Doch Überdosierungen müssen nicht tödlich enden. Mit Naloxon steht ein erprobtes, sicheres und einfach anzuwendendes Medikament zur Verfügung, das Leben retten kann.
Naloxon-Nasenspray hebt die Wirkung von Opioiden innerhalb weniger Sekunden bis Minuten zeitweise auf. Eine Überdosierung kann so unterbrochen werden, bevor es zu Atemstillstand oder zum Tod kommt. Fachleute auf der ganzen Welt sehen Naloxon als einen der wichtigsten Bausteine moderner Schadensminimierung. Naloxon wirkt nicht berauschend, macht nicht abhängig und ist völlig ungefährlich für Menschen ohne Opioide im Körper.
Naloxon muss niedrigschwellig, kostenlos und flächendeckend in NRW verfügbar sein – für alle Menschen, die Opioide konsumieren oder in deren Umfeld leben auch in den Haftanstalten. Überdosierungen nach der Haftentlassung gehören zu den größten gesundheitlichen Risiken für opioidkonsumierende Menschen. Der erste Tag nach der Entlassung ist einer der gefährlichsten ihres Lebens, denn die Toleranz gegenüber der Substanz nimmt meist durch keinen/weniger Konsum in Haft ab. Wenn Konsument*innen das nicht wissen und dieselbe Menge konsumieren oder es gefährliche Beimengungen mit potenteren synthetischen Stoffen gibt, kann dies lebensgefährlich sein. Die ersten 24 bis 72 Stunden nach der Entlassung sind statistisch gesehen eine der gefährlichsten Phasen im Leben opioidkonsumierender Menschen – und viele von ihnen verlassen die JVA ohne ausreichende Vorbereitung, ohne Beratung und ohne Naloxon.
Forderungen der Aidshilfe
Naloxon muss in Nordrhein-Westfalen flächendeckend, kostenlos und niedrigschwellig verfügbar gemacht werden – für alle Menschen, die Opioide konsumieren, ebenso wie für Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld, einschließlich in Justizvollzugsanstalten. Hierfür ist die verbindliche Implementierung von Naloxon-Programmen in sämtlichen Haftanstalten erforderlich. Die Abgabe an Inhaftierte hat regelhaft bereits vor der Entlassung zu erfolgen, um das nachweislich erhöhte Risiko tödlicher Überdosierungen in dieser Phase wirksam zu reduzieren. Flankierend sind verpflichtende Schulungsangebote für sowohl Bedienstete als auch Inhaftierte sicherzustellen, um eine sachgerechte Anwendung zu gewährleisten. Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahmen ist zudem eine konsequente Entstigmatisierung sowie eine offene, institutionell getragene Kommunikation über Drogenkonsum im Vollzug.


