Prävention und Beratung in Haft
Neben den Justizvollzugsanstalten, mit denen wir schon jahrelang gutlaufende Kooperationen haben, gibt es immer noch Gefängnisse, die keinerlei Anbindung an Aidshilfen haben. Nicht überall stoßen wir auf Kooperationsbereitschaft und die Finanzierung unserer Arbeit entspricht nicht immer dem Bedarf. Gesundheitsschutz darf jedoch keine theoretische Möglichkeit bleiben, sondern muss praktisch und konkret in den Justizvollzugsanstalten umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Zugänge zu allen Präventionsmöglichkeiten, zu Therapie-Angeboten und zu Substitutionsbehandlung niedrigschwellig vorgehalten werden müssen.
Eine stringente und solide finanzierte Präventionsarbeit in Haft ist nach wie vor eher die Ausnahme. Eine angemessene und vor allem auch nachhaltige staatliche Finanzierung der fachlich qualifizierten Präventions- und Beratungsarbeit durch die Aidshilfen muss sichergestellt werden.